Steuererklärung Student: So kannst Du Steuern sparen!
Steuererklärung für Studierende - einfach und schnell Dein Geld zurückholen
Wer kennt das nicht: Am Ende des Monats wird das Geld für Pizza und Bier knapp - und das, obwohl Du in den Semesterferien 6 Wochen lang gejobbt hast.
Kein Wunder, denn schließlich hast Du dank Finanzamt von den verdienten 3.000 EUR nur 2.500 EUR auf Dein Konto bekommen. Hol Dir Dein Geld zurück - ganz einfach mit einer Steuererklärung!
Freiwillige Steuererklärung für Studierende
In der Regel sind Student:innen nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das heißt aber nicht, dass sie keine abgeben dürfen. Eine freiwillige Steuererklärung kann sich richtig lohnen! Für diejenigen, die auf 450-EUR-Basis arbeiten, bringt das jedoch nichts. Es lohnt sich erst dann, wenn Lohnsteuer abgezogen wurde. Dies kannst Du Deiner Gehaltsabrechnung entnehmen.
Wenn Du in den Ferien gejobbt hast oder ein bezahltes Praktikum absolvierst, lohnt es sich meist, eine Steuererklärung abzugeben!
Eine freiwillige Steuererklärung von Student:innen muss spätestens nach 4 Jahren eingereicht werden. Es empfiehlt sich allerdings, dem Finanzamt die Steuererklärung schon früher zuzusenden. Denn es gilt: Wer früher seine Steuererklärung abgibt, bekommt früher sein Geld! Außerdem ist es wesentlich einfacher, wenn Du Belege vom Vorjahr zusammensuchst, als wenn Du Dich daran erinnern musst, was Du vor 3 Jahren gemacht hast.
Bin ich im Studium zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Nur wenige Student:innen müssen eine Steuererklärung abgeben. Du bist verpflichtet,
- wenn Du selbstständig auf Rechnung mehr verdienst als der Grundfreibetrag (2021: 9.744 EUR).
- wenn Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte vorliegen, die in Summe mehr ergeben als der Grundfreibetrag.
- wenn Du mehrere Arbeitgeber hattest.
Wenn Du verpflichtest bist, eine Steuererklärung einzureichen, dann musst Du diese bis zum 31.7. im darauf folgenden Jahr bei Deinem Finanzamt abgegeben. Das heißt, die Steuererklärung von 2020 muss im Normalfall bis zum 31.7.2021 vorliegen. Aufgrund der Corona-Pandemie ist das Finanzamt allerdings kulant und verlegt die First voraussichtlich auf Ende Oktober.
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Steuererklärung im Studium: Was Du absetzen kannst
Es gibt eine Vielzahl an Dingen, die Du in einer Steuererklärung als Student angeben kannst. Alles, was mit dem Studium zu tun hat, kann abgesetzt werden. Hier eine Übersicht:
- Studiengebühren:
- Fachliteratur und anderes Material für Experimente / Befragungen
- Software
- Arbeitsmaterial (Schreibtisch, Bücherregal, Drucker, Aktentasche, Kuli, Fotokopien, usw.)
- Studienreisen und Exkursionen (Reise- und Fahrtkosten, Verpflegungspauschale)
- Umzugskosten (Transportkosten, Reisekosten, doppelte Mietzahlung, Maklergebühren, usw.)
- Fahrt zur Uni (Pendlerpauschale oder Semesterticket)
- Nachhilfestunden, Sprachkurse, Bibliotheksgebühren, Prüfungsgebühren
- Kontoführungsgebühren
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Wenn Du einen neuen Computer kaufst, wird er nur teilweise angerechnet. Das Finanzamt geht davon aus, dass Du ihn nicht nur für das Studium, sondern auch privat nutzt.
Ebenfalls absetzen kannst Du eine doppelte Haushaltsführung. Wenn Du also beispielsweise für Dein Studium in eine neue Stadt gezogen bist, jedoch auch im Elternhaus noch eine Wohnung hast, so kannst Du diese angeben.
Wichtig ist aber, dass Du auch regelmäßig dort bist. Es ist nicht möglich, nur ein Kinderzimmer anrechnen zu lassen. Du musst einen eigenen Wohnbereich haben und dafür Miete bezahlen. Dies kannst Du beispielsweise dadurch lösen, dass Deine Eltern Dir zu jedem Monatsbeginn einen Betrag zur Unterstützung überweisen und Du Mitte des Monats die Miete an Deine Eltern überweist. Dadurch wurde zwar unter dem Strich nur Geld von einem Konto auf das andere überwiesen, Du bist dadurch aber offiziell der Mieter der Wohnung und kannst sie in Deiner Steuererklärung angeben.
Wichtig ist, dass Du alle Belege aufbewahrst. Es besteht die Möglichkeit, dass das Finanzamt Deine Ausgaben überprüft und einen Nachweis fordert. Dann musst Du Rechnung, Quittung oder Kontoauszug auf Verlangen vorzeigen.
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Hilfe bei Deiner Steuererklärung
Wenn Du eine Steuererklärung als Student:in erstellst, hast Du die Auswahl zwischen:
- Steuererklärung selber machen mit einer Software
- Elster nutzen
- Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lassen
Die Steuererklärung auf den Vordrucken des Finanzamts in Papierform kann man heute noch abgeben - ist aber wesentlich umständlicher als die digitale Form. Wir empfehlen, smartsteuer kostenlos zu testen - die beste Online-Lösung zur Abgabe der Steuererklärung für Student:innen!
Beispielrechnung: Steuererklärung von Student Lars
Bruttogehalt für Juni bis August: | 5.250 EUR | |
Bruttogehalt für Dezember: | 5.250 EUR | |
Mieteinnahmen aus geerbter Immobilie: | 12.000 EUR | |
Gesamteinnahmen: | 22.500 EUR |
Durch einen Aushilfsjob von Juli bis August hat Lars in den Semesterferien gut verdient. Der Grundfreibetrag wurde damit allerdings noch nicht überschritten.
Erst durch die weitere Tätigkeit im Dezember und den Mieteinnahmen einer Immobile wird der steuerfreie Grundbetrag überschritten. Jetzt lohnt es sich, eine Steuererklärung abzugeben.
Studiengebühren für Privat-Uni: | 5.000 EUR | |
Fahrtkosten zur Uni: | 500 EUR | |
Pauschale für Kontoführung: | 16 EUR | |
Pauschale für Arbeitsmittel | 110 EUR | |
Kosten für vermietete Immobilie: | 2.000 EUR | |
Gesamtausgaben: | 7.626 EUR |
Die Kosten für die Privat-Uni sowie die Kosten für die vermietete Immobilie (im Juni wurde eine neue Eingangstüre eingesetzt) reduzieren das zu versteuernde Einkommen so stark, dass Lars über seine Steuererklärung wahrscheinlich alle bezahlten Einkommensteuern zurückbekommt.
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Steuerrückzahlung
880,– EUR
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Steuerrückzahlung
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