Gibt es eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung?

Muss ich überhaupt Steuern zahlen?

Generell musst Du in Deutschland Steuern zahlen, wenn Deine Einnahmen über den folgenden Beträgen liegen:

Single: 9.744 EUR
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Paare: 19.488 EUR
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Rentner:innen: 9.744 EUR
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Als Arbeitnehmer:in hast Du die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben, wenn

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  • Du und Dein:e Ehepartner:in beide berufstätig sind und einer von euch die Steuerklassen III und der andere die Steuerklasse V hat

 

  • Du Nebeneinkünfte wie z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 Euro pro Jahr hast

 

  • Du neben Deinem regulären Gehalt weitere Lohnersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Krankengeld von mehr als 410 Euro pro Jahr erhalten hast.

 

  • Du von mehreren Arbeitstellen Lohn erhalten hast, der nicht pauschal versteuert wurde.

 

  • Du oder Dein:e Partner:in beim Finanzamt Freibeträge eintragen haben lassen (z.B. für Ausbildung, Fahrtkosten oder Behinderung)

Als Rentner:in musst Du eine Steuererklärung abgeben, wenn

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  • Du vom Finanzamt dazu aufgefordert worden bist

 

  • Deine gesamten Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag von 9.744 Euro (Ehepaare: 19.488 Euro) übersteigen.

  • Du Nebeneinkünfte (z. B. aus Vermiteung und Verpachtung) hast.
  • Steuererklärung in maximal 90 Minuten
  • Online ausfüllen
  • Keine Software oder Installation notwendig
  • Sichere Übermittlung Deiner Daten direkt ans Finanzamt
  • Bezahlt wird erst am Ende

 

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Weitere Gründe für eine Pflichtveranlagung

Generell muss man zwischen zwei Arten von Steuererklärung unterscheiden. Während man bei einer freiwilligen Steuererklärung von einer Antragsveranlagung spricht, nennt man diese bei einer bestehenden Plicht entsprechend Pflichtveranlagung. Weitere Infos, wann es sich lohnt freiwillig eine Steuererklärung abzugeben, findest du auch hier.

 

Über die oben vorgestellten häufigsten Fälle hinaus gibt es noch weitere Gründe für eine Pflichtveranlagung, die wir dir hier kurz vorstellen:

  • Du hast von Deinem Arbeitgeber eine Abfindung erhalten. Beim Abzug der Lohnsteuer wurde dabei die für dich günstige Fünftelregelung angewendet.
  • Du hast einen Verlustvortrag aus den Vorjahren.
  • Du hast einen im EU-Ausland lebenden und beschränkt steuerpflichtigen Ehepartner in Deine Daten für die elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmale eintragen lassen.
  • Du bist Arbeitnehmer und du hast Dich im selben Jahr scheiden lassen und wieder geheiratet.