Schritt für Schritt zur ersten Steuererklärung im Detail

Angst vor der Steuererklärung? Das muss nicht sein. Das erste Mal ist zwar nicht ohne, aber mit etwas Struktur klappt's auch mit dem Finanzamt. Und am Ende wartet schließlich die Belohnung: Skifahren in Sölden, Kurztrip nach Capri. Das ist mit einer durchschnittlichen Steuererstattung locker drin. Deshalb: Schritt für Schritt - Geld zurück.

1. Was ist eigentlich eine Steuererklärung?

Als Steuerpflichtiger musst Du Deine Einnahmen offenlegen. Daraus berechnet das Finanzamt, wieviel Steuern Du zahlen musst. Wenn Du Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte (z.B. Kapitalerträge, Vermietung etc.) bist, passiert das ganz automatisch. Mehr noch: Dein Arbeitgeber zweigt sogar jeden Monat einen Teil Deines Gehalts an das Finanzamt ab. Und zwar in der Regel zuviel, weil das Finanzamt sich nicht um Deine abzugsfähigen Kosten schert. Hier kommt die Steuererklärung ins Spiel. Sie ist nichts anderes als Deine ganz persönliche Abrechnung mit dem Finanzamt - und damit Deine Chance, Dir einen Teil des Geldes zurückzuholen. In der Steuererklärung führst Du alle Einnahmen und persönlichen Daten (aus der Bescheinigung Deines Arbeitgebers) und alle abzugsfähigen Ausgaben auf. Einige Freibeträge und Pauschalen (z.B. Werbungskosten) rechnet das Finanzamt automatisch an, sobald Du eine Steuererklärung einreichst. Wenn Du aber höhere oder speziellere Ausgaben hast (z.B. Kosten für Bewerbung, Aus- und Weiterbildung, DB-Monatsticket etc.), musst Du diese Kosten nachweisen. Deshalb ist es wichtig, bereits während des Jahres Rechnungen und Belege aufzubewahren.

2. Wer sollte eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich gibt es zwei Gruppen von Steuerpflichtigen: Diejenigen, die eine Steuererklärung abgeben müssen (Pflichtveranlagung); und diejenigen, von denen das Finanzamt keine Steuererklärung verlangt, die aber trotzdem eine abgeben können (Antragsveranlagung). Ob Du zur Abgabe einer ersten Steuererklärung verpflichtet bist, erfährst Du hier.

Falls Du zur zweiten Gruppe (in der Regel v.a. Arbeitnehmer, die keine Lohnsteuerabzugsmerkmale oder Freibeträge beim Finanzamt beantragt haben) gehörst, hast Du die Wahl: Entweder Du verzichtest auf die Abgabe einer Steuererklärung - und auf Deine Kohle - oder Du investierst ein wenig Zeit, und holst Dir das Geld vom Finanzamt zurück. Untersuchungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) haben ergeben, dass 9 von 10 Steuerpflichtigen, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, Geld zurückbekommen - und zwar durchschnittlich rund 1.000 Euro. Der Grund dafür ist einfach: Die pauschalen Lohnsteuermerkmale, nach denen Dein Arbeitgeber monatlich einen Teil Deines Gehalts an das Finanzamt abführt, sind so konzipiert, dass das Finanzamt mindestens soviel Geld erhält wie ihm zusteht. Das heißt im Umkehrschluss: Mit einer Antragsveranlagung läufst Du niemals Gefahr, Steuern nachzahlen zu müssen! Du kannst nur gewinnen. Daher sollten gerade diejenigen eine Steuererklärung abgeben, die vom Finanzamt nicht dazu gezwungen werden.

  • Steuererklärung in maximal 90 Minuten
  • Online ausfüllen
  • Keine Software oder Installation notwendig
  • Sichere Übermittlung Deiner Daten direkt ans Finanzamt
  • Bezahlt wird erst am Ende

 

Jetzt smartsteuer kostenlos testen

3. Können Fehler bei der Steuererklärung Folgen für mich haben?

Irren ist menschlich und Fehler können passieren. In der Regel haben Irrtümer und Fehler keine negativen Folgen. Von daher braucht man als ehrlicher Steuerbürger auch keine Angst vor der Abgabe einer Steuererklärung zu haben. Erste Recht nicht wenn man dazu eine Steuersoftware wie smartsteuer benutzt. Die Software hilft Dir Fehler zu vermeiden. Auch ein Steuerberater hilft Dir bei der Erklärung einer Steuererklärung. Hier findest Du einen Steuerberater in Deiner Nähe. Wenn Du Einnahmen "vergisst", oder Ausgaben "frisierst" (etwa mit fingierten Rechnungen), dann wird dieser "Fehler" Konsequenzen haben, wenn das Finanzamt ihn entdeckt. Solange Du aber lediglich Fehler machst, die einem Laien aus mangelnder Sachkenntnis unterlaufen können (z.B. formale Fehler, aber auch das Einreichen eigentlich nicht abzugsfähiger Kosten etc.), wird das Finanzamt diese zwar korrigieren, aber nicht ahnden. Das heißt: Du musst keine Strafe fürchten. Wer bei der Wahrheit bleibt, und seine Interpretation (beispielsweise warum er der Meinung ist, dass er diese oder jene Kosten absetzen kann) dem Finanzamt schriftlich mitteilt, muss auch dann nicht mit Strafe rechnen, wenn die Kosten nicht abzugsfähig sind. Das zu prüfen und ggfs. zu korrigieren ist Aufgabe des Finanzamts.

4. Welche Unterlagen muss ich für meine Steuererklärung sammeln?

Wer bereits während des Jahres Rechnungen und Belege sammelt und sortiert, spart Zeit bei der Steuererklärung. Grundsätzlich sind v.a. folgende Kosten für Arbeitnehmer abzugsfähig:

  • Werbungskosten. Alle Ausgaben in Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen (Arbeitslohn, Mieteinnahmen, Honorar aus selbstständiger Tätigkeit etc.) sind als Werbungskosten abzugsfähig. Das lohnt sich vor allem dann, wenn die Summe der Kosten in einem Jahr höher ist als der Werbungskosten-Pauschbetrag.

  • Sonderausgaben. Kirchensteuer, Spenden und Versicherungsbeiträge (ohne Sachversicherungen) oder Unterhaltszahlungen sind Sonderausgaben. Auch für diese Kosten solltest Du die Belege sammeln und in der Steuererklärung verwenden.

  • Krankheitskosten. Zuzahlungen für Medikamente, Zahnersatz, Brille oder Kur sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Allerdings ermittelt das Finanzamt hier eine sogenannte "zumutbare Eigenbelastung", die sich an der Höhe Deiner Einkünfte orientiert. Sprich: Wer gut verdient, geht häufig leer aus.

  • Steueranrechnung. Auch Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen (Gärtner, Pflegedienst, Haushaltshilfe oder Fensterputzer) kannst Du steuerlich geltend machen. Voraussetzung: Du hast eine Rechnung erhalten und diese auch überwiesen. Beides musst Du nicht zwingend mit der Steuererklärung einreichen - aber auf Anfrage vorlegen können. Mehr zu Thema haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen finden Sie hier!

5. Welche Steuerformulare muss ich ausfüllen und wer hilft mir dabei?

Die schlechte Nachricht zuerst: Es gibt allein im Bereich der Einkommensteuer mehr als ein Dutzend unterschiedliche Steuerformulare. Die Gute: Auf die meisten kannst Du verzichten. Obligatorisch für alle ist lediglich das Hauptformular (der Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung). Für Arbeitnehmer kommt noch die Anlage N hinzu - das war's.

Und es geht sogar noch einfacher: Wenn Du keine besonderen Kosten absetzen kannst, und es Dir nur um die Pauschalen und Freibeträge geht, die das Finanzamt von sich aus und ohne Nachweis gewährt, dann genügt auch eine sogenannte "vereinfachte Steuererklärung". Dieses Formular umfasst nur zwei schlanke Seiten - und ist sicher der kürzeste Weg zur Steuerrückzahlung. Eine schicke Übersicht aller Steuerformulare findest Du unter Steuerformulare zur Einkommensteuer.

6. Wie lange dauert die Bearbeitung der Steuererklärung beim Finanzamt?

Das hängt davon ab, wann Deine Steuererklärung beim Finanzamt eingeht und ob es Rückfragen gibt. Die Bearbeitungsdauer (bzw. die Zeit, bis der Steuerbescheid und damit die Kohle bei Dir eingehen) beträgt normalerweise zwischen zwei und sechs Wochen. Grundsätzlich gilt: je früher Du die Steuererklärung abgibst, und je sorgfältiger Du sie ausgefüllt hast (Sortierung der Belege etc.), umso kürzer ist die Bearbeitungsdauer.

7. Wie prüfe ich meinen Steuerbescheid?

Die Steuererklärung ist eingetütet, und eines Tages liegt der Steuerbescheid im Briefkasten. Jetzt solltest Du Dich nicht nur über die Erstattung freuen, sondern auch den Steuerbescheid noch einmal genau unter die Lupe nehmen. Grund: Der Bund der Steuerzahler hat berechnet, dass etwa jeder fünfte Steuerbescheid nicht korrekt ist.

Grundsätzlich gilt: Steuerbescheide sind nicht in Stein gemeißelt. Da auch das Finanzamt Fehler macht - inhaltliche, aber auch formale - solltest Du den Steuerbescheid genau lesen, die Angaben prüfen und gegebenenfalls korrigieren. Bei inhaltlich strittigen Entscheidungen musst Du in der Regel Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Zahlendreher, Rechenfehler oder falsche Angaben zur Person bzw. zu Deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen können meist mit einem Berichtigungsantrag vergleichsweise unkompliziert korrigiert werden. Die folgende Checkliste zeigt häufige Fehlerquellen und gibt Tipps für den richtigen Umgang mit dem Steuerbescheid:

 

  • Prüfe die allgemeinen persönlichen Daten (v. a. Bankverbindung und Steuerabzugsmerkmale).
  • Sind alle Freibeträge (z. B. für Kinder) enthalten?
  • Hat der Finanzbeamte den "Gesamtbetrag der Einkünfte" (Summe aller Einnahmen minus Werbungskosten) richtig berechnet?
  • Hat der Sachbearbeiter die Werbungskosten (und ihre evtl. gemachten anderen abzugsfähigen Kosten) richtig addiert?
  • Hat das Finanzamt mögliche außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten) in der beantragten Höhe anerkannt? Falls nicht, schau Dir die Begründung an. Vergleiche sie ggf. mit den Belegen und/oder Steuerbescheiden aus den Vorjahren (Tipp: Immer Kopien von Belegen machen und alte Steuerbescheide aufheben!). Solltest Du anderer Meinung sein als das Finanzamt, kannst Du jederzeit Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.

 

Tipp: Wenn sich das Finanzamt zu Deinen Gunsten verrechnet hat, ist es völlig legal, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Ist es andersherum, kannst Du gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen. Wie Du den Steuerbescheid im Detail prüfst, und wo Du welche Angaben des Finanzamts findest, zeigen wir Dir hier.

  • Steuererklärung in maximal 90 Minuten
  • Online ausfüllen
  • Keine Software oder Installation notwendig
  • Sichere Übermittlung Deiner Daten direkt ans Finanzamt
  • Bezahlt wird erst am Ende

 

Jetzt smartsteuer kostenlos testen