So viel bekommt Familie Müller vom Finanzamt zurück
Familie Müller, das sind:
Peter, 42,
angestellter Buchhalter in Vollzeit
Sabine, 36,
kaufmännische Angestellte auf 450,-EUR-Basis
Nils, 6,
geht in die 1. Klasse, wird 2 Tage die Woche von einer Tagesmutter betreut
Lukas, 2,
wird durch eine Tagesmutter betreut
„Früher haben wir unsere Steuererklärung mit ELSTER gemacht. Das war unverständlich und so aufwendig wie die Steuererklärung auf Papier.
Heute nutze ich ein Softwareprogramm und schaffe meine Steuererklärung innerhalb von 60 Minuten. Letztes Jahr haben wir 880 EUR zurückbekommen und davon einen tollen Familienurlaub gemacht.“
Einnahmen, die Familie Müller versteuert
Peter Müllers Gehalt: | 47.900,- EUR | |
Sabine Müllers 450,- EUR Job: | 5.400,- EUR | |
Elterngeld: | 3.600,- EUR | |
Einnahmen: | 56.900,- EUR |
Bei Familie Müller erzielt Vater Peter ein Bruttogehalt von 47.900 Euro. Mutter Sabine arbeitet als Minijobberin (5.400 Euro). Für Sohn Lukas haben die Eltern 3.600 Euro Elterngeld bekommen.
In der Steuererklärung werden nur das Bruttogehalt von Peter und das Elterngeld besteuert. Das Minijob-Gehalt von Sabine muss in der Steuererklärung nicht erfasst werden. Dafür hat der Arbeitgeber bereits pauschal 2% Lohnsteuer ans Finanzamt überwiesen.
Ausgaben, die Familie Müller absetzt
Fahrtkosten zur Arbeit: | 1.794,- EUR | |
Kontoführungsgebühren: | 16,- EUR | |
Pauschale Werbungskosten Arbeitsmittel: | 110,- EUR | |
Geschenkte Aktentasche: | 400,- EUR | |
Kinderbetreuung: | 4.000,- EUR | |
Ausgaben: | 6.120,- EUR |
Peter kann die Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen. 0,30 Euro für die einfache Strecke von 26 km zwischen Wohnung und Arbeit an 230 Tagen bringen einen Abzugsbetrag von 1.794 Euro.
Die Steuersoftware weist ihn zudem darauf hin, dass ohne Belege für Kontoführungsgebühren 16 Euro und für Arbeitsmittel pauschale 110 Euro vom Finanzamt anerkannt werden.
Auch die Aktentasche, die er von Sabine für die Arbeit zum Geburtstag geschenkt bekommen hat, kann er als Werbungskosten geltend machen. Kinderbetreuungskosten sind in Höhe von 2/3, maximal in Höhe von 4.000 Euro je Kind und Jahr abziehbar.
Steuerrückzahlung: 880,- EUR
Das Finanzamt erkennt die von Peter und Sabine erklärten Werbungskosten und Kinderbetreuungskosten an und zahlt 880,- Euro an Familie Müller zurück.
Doch Peter und Sabine können noch mehr Steuern sparen. So finden sich weitere steuersparende Abzugsbeträge in der Lohnsteuerbescheinigung.
Ein Sonderausgabenabzug winkt beispielsweise für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, sowie für die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge.
Eine weitere Möglichkeit Steuern zu sparen ist der Abschluss eines Riester-Vertrags. Hier winkt nicht nur die staatliche Grundzulage von 154 Euro pro Jahr, sondern auch die Kinderzulage.
Für Nils und Lukas gibt es pro Jahr 300 Euro, weil beide nach 2008 geboren sind.
- Steuererklärung in maximal 90 Minuten
- Online ausfüllen
- Keine Software oder Installation notwendig
- Sichere Übermittlung Deiner Daten direkt ans Finanzamt
- Bezahlt wird erst am Ende
Alle Beispielrechnungen
Steuerrückzahlung
723,– EUR
zahlen keine Steuern
Steuerrückzahlung
880,– EUR