So viel bekommt Marco, selbstständiger Gastronom, vom Finanzamt zurück
Marco, 32
Marco ist selbstständig und hat gerade gegründet. Er ist unverheiratet und hat keine Kinder.
„Durch smartsteuer habe ich erfahren, wie ich mich als Neu-Selbständiger steuerlich zu verhalten habe.
So habe ich im Gründerfragebogen beim Gewinn eine „schwarze“ Null geschätzt.
Ansonsten hätte das Finanzamt bei zu hohen Gewinnen nämlich postwendend vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen von mir verlangt.“
Einnahmen, die Marco versteuern muss
Betriebseinnahmen: | 26.000,- EUR | |
Korrektur für private PKW-Nutzung: | 2.400,- EUR | |
Korrektur für private Telefonnutzung: | 100,- EUR | |
Einnahmen: | 28.500,- EUR |
Marco muss alle im Zusammenhang mit seiner selbständigen Tätigkeit bezogenen Einnahmen versteuern.
Dazu gehören nicht nur die Honorare in Höhe von 26.000 EUR, sondern auch die Kosten für die private Nutzung eines betrieblichen PKW (2.400 EUR) oder die private Nutzung betrieblicher Telefone und Handys (100 EUR).
Übrigens: Da die Betriebseinnahmen mehr als 17.500 EUR betragen, muss Marco seinen Gewinn mit Hilfe des Formulats EÜR ermitteln.
Ausgaben, die Marco absetzt
Fremdarbeit: | 7.000,- EUR | |
Mietkosten: | 2.200,- EUR | |
Kosten für Weiterbildung: | 1.800,- EUR | |
sonstige Kosten (PKW, Büro usw.): | 5.100,- EUR | |
Ausgaben: | 16.100,- EUR |
Als Betriebsausgaben darf Marco alle Kosten abziehen, die mit der selbständigen Tätigkeit zusammenhängen. Die Höhe der Ausgaben und die betriebliche Veranlassung muss er nachweisen.
Dazu muss er die Belege zehn Jahre lang leserlich aufbewahren. Diese Belege müssen nicht mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Das Finanzamt wird sich jedoch bei ihm melden, wenn es bestimmte Belege sehen möchte.
Marco zahlt keine Steuern
Da der Gewinn von Marco nur 12.400 Euro beträgt (Einnahmen 28.500 EUR - Ausgaben 16.100 EUR) und nach Abzug seiner Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein zu versteuerndes Einkommen von unter 9.744 Euro (Grundfreibetrag für Ledige) übrig bleibt, muss er für dieses Jahr noch keine Steuern zahlen.
Es war also eine gute Entscheidung im Gründerfragebogen des Finanzamts auf die Euphoriebremse zu steigen und ein ausgeglichenes Ergebnis anzugeben.
Sonst hätte Marco Einkommensteuervorauszahlungen leisten müssen, die erst durch den Steuerbescheid nach Abgabe einer Einkommensteuererklärung erstattet worden wären.
Hätte Marco z. B. ein zu versteuerndes Wunscheinkommen von 50.000 Euro angegeben, hätte er dafür ca. 13.700 Euro Einkommensteuervorauszahlungen leisten müssen, die erst durch den Steuerbescheid nach Abgabe einer Einkommensteuererklärung erstattet worden wären.
So macht Marco seine Steuererklärung
Da die Betriebseinnahmen mehr als 17.500 Euro betragen, muss Marco seinen Gewinn mit Hilfe des Formulars EÜR ermitteln. Dazu benötigt er eine Steuersoftware die auch für Selbständige geeignet ist.
- Steuererklärung in maximal 90 Minuten
- Online ausfüllen
- Keine Software oder Installation notwendig
- Sichere Übermittlung Deiner Daten direkt ans Finanzamt
- Bezahlt wird erst am Ende
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Steuerrückzahlung
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